Archiv für den Monat: November 2017

Rückblick auf die #digina17 – Konferenz zum digitalen Nachlass

Schon mal an digitalen Nachlass gedacht? Den Pin vom Smartphone, das Passwort für den Emailaccount oder den Zugang zum Onlinebanking, laufende Verträge über Handys oder Streamindienste, Onlineguthaben und die Urlaubsbilder in der Cloud .. all‘ das kann im Falle eures Todes für eure Familie oder Erben unerreichbar sein. Denn das „digitale Erbe“ ist gesetzlich weitestgehend nicht geregelt. Und wer hat schon alles so notiert, dass es auf dem aktuellen Stand nach dem eigenen Tod zugänglich ist für die, die es brauchen.

Ein bisschen Licht ins Dunkel brachte am 16. und 17. November 2017 die Konferenz #digina17 in München. Fachleute von Banken, Versicherungen, Bestattern, IT-Dienstleistern und Kirchen informierten über das, was es schon gibt. Und das, was noch fehlt. Und es fehlt noch weit! In den nächsten Wochen wollen wir ein paar Ergebnisse für euch zusammentragen, die euch helfen sollen, euren digitalen Nachlass zu regeln. Und das möglichst schnell, denn viele der Teilnehmer auf der #digina17  waren erstaunt, wie leicht manches Problem zu lösen ist … wenn man sich darum kümmert. Wir werden diesen Post also immer weiter updaten.

Ein generelles Problem: Ohne konkrete Regelungen des Erblassers besteht meist keine Möglichkeit, sich Zugang zu den Inhalten der bestehenden Konten zu verschaffen. Dienstanbieter sind nicht verpflichtet, Erben den Zugang zu gewähren. Ein digitaler Nachlassverwalter wäre da ein erster Schritt. Aber auch Onlinedienste haben das Problem erkannt.

Noch ziemlich unbekannt ist zum Beispiel der Google-Inaktivitätsmanager. Mit ihm lassen sich alle bewusst erzeugten wie auch alle automatisch generierten Daten aller Googledienste verwalten. Unter myaccount.google.com finden sich im Dashboard verschiedene Dienste. „Meine Aktivitäten“ erlaubt, alle Daten aus der Nutzung einzusehen und diese auch downzuloaden. Der „Inaktivitätsmanager“ greift, wenn einstellbar zwischen 3 Monaten und 2 Jahren nicht auf Dienste zugegriffen wird. Dann können bis zu 10 Personen vorher definierte Rechte bekommen und mit den Googledaten eines oder einer Verstorbenen das tun, was er oder sie vorher festgelegt hat. Auch die häufige Frage „Wird da wirklich alles gelöscht, wenn man eine Löschung will“ hat der Googlevertreter beantwortet: Ja, auch wenn das bis zu zwei Monaten dauern kann.